21.01.2014 / komba gewerkschaft nrw

Weg frei für Entschädigung weiterer Neusser Feuerwehrbeamten

Bild: © S. Hofschlaeger / pixelio.de

komba gewerkschaft nrw erzielt zusätzlichen Erfolg: Nach nunmehr fast einem Jahr steht fest, dass auch die 50 Feuerwehrbeamten, die damals keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, in den Genuss einer Entschädigung kommen. Auszahlung erfolgt im Frühjahr 2014.

Köln/Neuss, 21. Januar 2014. Landrat Petrauschke als Kommunalaufsicht hat in einer salomonischen Entscheidung festgestellt, dass er trotz rechtlicher Bedenken kommunalaufsichtlich nicht mehr gegen den Ratsbeschluss vom 30. September 2013 tätig werden wird. In diesem Beschluss hatte der Rat entschieden, auchan die Beamten eine Entschädigung zu zahlen, die damals keine entsprechenden Anträge gestellt haben. Sie sollen 75 Prozent des von der Rechtsprechung entschiedenen Ausgleichsbetrages erhalten. Dazu hatte der Rat die Haushaltsmittel in Höhe von 656.000 Euro bereitgestellt.

Mit der Entscheidung des Landrates von letzter Woche können nun im Frühjahr 2014 die einzelnen Entschädigungsbeträge an die Feuerwehrbeamten ausgezahlt werden.

Möglich wurde diese Wende erst durch die eidesstattlichen Versicherungen einzelner Feuerwehrkollegen, die dargestellt haben, dass sie damals von der Stellung eines Antrages durch entsprechende Äußerung des Feuerwehrchefs abgehalten worden sind. In einem Brief an den Bürgermeister hat die komba gewerkschaft nrw dann dargestellt, dass damit eine Einrede der Verjährung nicht mehr statthaft ist und deshalb die Kollegen doch noch einen Anspruch auf Entschädigungszahlung haben. „Diese Argumente haben wir auch gegenüber dem Landrat vorgetragen und letztendlich durchgesetzt. Ich bin froh, dass wir zusammen mit dem Personalrat eine Entschädigung für alle Feuerwehrbeamten erreicht haben. Der Einsatz hat sich gelohnt“, so Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft nrw.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Einsatz der komba gewerkschaft nrw bei Feuerwehren in ganz Nordrhein-Westfalen finden Sie unter anderem auf unserer Website/Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst: http://www.komba.de/komba-land/nrw-nrw/fachbereiche/fb-feuerwehr-und-rettungsdienst/aktuelles.html


Köln, den 21.01.2014
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

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