18.06.2014 / komba gewerkschaft nrw

Terminhinweis: Verkündungstermin zur Entscheidung des VGH NRW

Verkündungstermin zur Entscheidung des VGH NRW (Bild: © jmg / pixelio.de)
Bild: © jmg / pixelio.de

Entscheidung bereits am 1. Juli 2014

Am Dienstag, den 1. Juli 2014, um 10.30 Uhr, wird im Sitzungssaal des Verwaltungsgerichtshofes in Münster die Entscheidung in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren (VerfGH 21/13) von 92 Abgeordneten der Landtagsfraktionen von CDU, FDP und Piraten verkündet. Am 18. Juni 2014 fand dazu eine mündliche Verhandlung statt, an der die komba gewerkschaft nrw teilgenommen hatte.

Der Antrag der Abgeordneten ist gerichtet auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014. Der Landtag hatte beschlossen, die tariflichen Erhöhungen von 2,65 % für 2013 und von 2,95 % für 2014 nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 weiterzugeben. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 war eine Erhöhung von 1% vorgesehen, ab A 13 gab es für 2013 und 2014 Nullrunden.

Die komba gewerkschaft nrw wird weiter darüber berichten.

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