22.08.2014 / komba gewerkschaft nrw

Mütterrente vergrößert Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht

Susanne Köllner (Foto: © komba gewerkschaft nrw)
Susanne Köllner (Foto: © komba gewerkschaft nrw)

Susanne Köllner, stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende der Kommission für Chancengleichheit zum Rentenreformpaket der Bundesregierung

„Grundsätzlich ist die Mütterente ein Schritt in die richtige Richtung - eine deutliche Verbesserung für Frauen, die zu Zeiten Kinder erzogen haben, als die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch viel schwerer zu bewerkstelligen war als heutzutage. Jedoch unverständlich dabei ist, dass ein nach 1992 geborenes Kind mehr Entgeltpunkte auf das Rentenkonto bringt, als ein Kind, das vor 1992 geboren wurde. Ebenso wenig zu begreifen ist, dass die Beamtinnen von der Mütterrente ausgeschlossen und nicht mit ihren tarifbeschäftigten Kolleginnen gleichgestellt werden. Allein Bayern ist gewillt, die Novellierungen im Rentenrecht auch den Beamtinnen zu Gute kommen zu lassen - in Nordrhein-Westfalen gibt es dazu eine klare Absage. Es gibt keinen Grund, die Leistungen von Erziehungsarbeit unterschiedlich zu bewerten - genauso gibt es keinen Grund, die Beamtenschaft von Verbesserungen im Rentenrecht auszuschließen! Die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten im Ländervergleich war schon bei der Frage der Übernahme des Tarifergebnisses in 2013 schier unerträglich.

In NRW ist der öffentliche Dienst bereits jetzt stark gebeutelt vom demografischen Wandel. Mit einer Abkopplung der Beamtinnen von positiven Entwicklungen im Rentenrecht vergraulen wir zunehmend den Nachwuchs, den wir dringend benötigen. Fakt ist mittlerweile, dass junge Frauen sich Gedanken darüber machen müssen, ob sich die Berufswahl mit Aussicht auf Verbeamtung noch lohnt oder nicht sowie in welchem Bundesland sie arbeiten wollen - und das nicht nur in Hinblick auf die Mütterrente.

Unsere Forderung kann daher nur lauten: Abschaffung des Föderalismus im Beamtenbereich und zurück zu einem bundeseinheitlichen Beamtenrecht."


Mit dem Rentenreformpaket sollen im Wesentlichen die Verbesserungen bei der Kindererziehung von vor 1992 geborenen Kindern (Mütterrente) und der abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 nach 45 Beitragsjahren geregelt werden. Mitte Juni stimmte der Bundesrat den Reformen der Regierung zu.

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