24.11.2014 / komba gewerkschaft nrw

Löschen – Bergen – Retten – Schützen

komba nrw Feuerwehrtagung in Recklinghausen zeigte einmal mehr: Auch Politik und Dienstherren müssen mehr Anerkennung für Feuerwehr- und Rettungsdienst in NRW aufbringen – bei Tarifrunde der Länder 2015 sollte endlich eine 1:1-Übertragung auf Beamte erfolgen

Bei der Feuerwehrtagung der komba gewerkschaft nrw, die am 20. November 2014 im Ruhrfestspielhaus in Recklinghausen stattfand, stand neben den aktuellen Entwicklungen der Dienstrechtsreform, dem Notfallsanitätergesetz sowie der Novellierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge auch die anstehende Tarifverhandlung der Länder 2015 zur Diskussion. Rund 150 Kolleginnen und Kollegen waren angereist und brachten sich intensiv in die Debatte um die längst überfällige Besoldungsanpassung ein. „Was bei der kommenden Tarifrunde der Länder erreicht wird, muss endlich auch in NRW als Blaupause für den Beamtenbereich gelten“, forderte Uli Silberbach, Bundes- und NRW-Landesvorsitzender der komba gewerkschaft.

Willi Russ, 2. Vorsitzender des deutschen beamtenbundes und tarifunion, der sich auch für die komba gewerkschaft als dbb-Verhandlungsführer ab dem 16. Februar 2015 mit den Arbeitgebern über mehr Wertschätzung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder auseinandersetzen wird, will dabei eine solide Grundlage für Arbeitnehmer und ebenso auch für Beamte schaffen. Rund 3,85 Prozent beträgt der Gehaltsrückstand der Beschäftigten im Land  gegenüber denen im kommunalen Bereich, meinte der dbb-Vize. „Die Kolleginnen und Kollegen machen einen gefährlichen Job, sie setzen häufig ihr Leben für die Bevölkerung aufs Spiel und sind immer zur Stelle, wenn Menschen in Not sind. Dies muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln – dringend!“, so Russ. Auch wenn dies ein ambitioniertes Ziel ist, steht besonders für die komba gewerkschaft, die sich seit Jahrzehnten für beide Berufsgruppen einsetzt, fest: eine Trennung von Arbeitnehmer und Beamte gibt es nicht. „Die Verhandlungen sind erst dann zu Ende, wenn das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen wird“, so Silberbach. „Es kann nicht sein, dass Feuerwehrbeamte lediglich als Kostenblock angesehen werden und dabei die Bezahlung nach Kassenlage erfolgt. Ebenso wenig verständlich sind die Landesunterschiede bei der Besoldung von 200 bis 300 Euro pro Monat.“

Über die Entwicklungen der Feuerwehrausbildung unter anderem im Rahmen europäischer Qualifikationsmaßstäbe referierte Berthold Penkert, Direktor des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen. Dabei stellte er die modernen, praxisorientierten Lehrpläne vor und lud den Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der komba gewerkschaft nrw ein, die Strukturen der Wissens- und Handlungsvermittlung mit weiter zu entwickeln.

Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft nrw, beleuchtete den Stand der Dienstrechtsreform und der Besoldungsanpassung in NRW. Mit letzterem nahm er Bezug auf seine Vorredner am Vormittag: „Wir werden nicht locker lassen, die Zusagen der SPD Landtagsfraktion zur Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage einzufordern. “

Seit dem 1. Januar 2014 gilt das neue Notfallsanitätergesetz und löst damit das seit 1989 bestehende Gesetz des Rettungssanitäters und -assistenten ab. Die neue, deutlich erweiterte Ausbildung erläuterte Dr. Andreas Bräutigam, Leiter der Feuerwehrakademie Düsseldorf. Darin stellte er vor allem die wesentlichen Anforderungen an die neue  Ausbildung, die Voraussetzung für Rettungssanitäter und -assistenten Notfallsanitäter zu werden sowie die Bestimmungen bei Umsetzung und Integration des neuen Berufsbildes in den laufenden Betriebes vor.

Über die Novellierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und welche Auswirkungen sich dabei für die Kolleginnen und Kollegen ergeben, referierte Thorsten Fuchs, Vorsitzender des Bundesfachbereichs Feuerwehr- und Rettungsdienst der komba gewerkschaft. Ziel der Novellierung, die bereits im Oktober 2013 in Kraft trat, sei es, ergänzende individuelle Arbeitsschutzmaßnahme bei den Feuerwehren und im Rettungsdienst zu implementieren, ebenso darin die Rechte der Beschäftigten zu stärken.

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