14.03.2013 / komba gewerkschaft nrw

komba nrw im Gespräch mit Marc Herter, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion

v.l.n.r.: Ralf Jägermann, Thorsten Schwark, Marc Herter, Uwe Sauerland (Foto: Archiv komba gewerkschaft nrw)

Politischen Meinungsaustausch unter anderem zum Thema Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten

Köln/Hamm, 13. März 2013. Kurzfristig zu einem politischen Meinungsaustausch trafen sich am Mittwochnachmittag in Hamm der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion und Hammer Landtagsabgeordnete Marc Herter, der stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw Uwe Sauerland, der Vorsitzende des komba Ortsverbandes Hamm Thorsten Schwark sowie der Ortsverbands-Ehrenvorsitzende Ralf Jägermann.

Im Mittelpunkt ihres Gespräches standen die landesweiten Irritationen der Beamtinnen und Beamten um die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses, die durch die Äußerungen des nordrhein-westfälischen Finanzministers Dr. Norbert Walter-Borjans entstanden waren. Herter machte deutlich, dass nach seiner Auffassung die Beamtinnen und Beamten nicht die „Sparbüchse der Nation“ seien dürften, dass er aber einen Beitrag zur Konsolidierung im Rahmen einer Beschäftigungssicherung nicht ausschließen könne. Der SPD-Abgeordnete erklärte zudem, dass Details in Kürze geklärt seien, mit der Entscheidung rechnet Herter noch vor den Osterferien.

Dienstrechtsanpassung voraussichtlich mit Änderungen
Gleichzeitig teilte Herter mit, dass das Dienstrechtsanpassungsgesetzes von den Regierungsfraktionen aus dem Abstimmungsverfahren im März genommen worden sei, um eine ordentliche Auswertung der Anhörung dazu im Landtag NRW vornehmen zu können. Er glaube in diesem Zusammenhang auch, dass es dadurch noch zu einigen wesentlichen Änderungen kommen werde. Insbesondere bei den Fragen der Anrechnung von Zeiten bei den Erfahrungsstufen z.B. für Feuerwehrbeamte und Übergangsregelungen, wo dies geboten ist, sieht er Bewegungsspielraum. Das Dienstrechtsanpassungsgesetz werde daher nicht wie ursprünglich geplant zum 1. April 2013, sondern erst im Verlaufe des 2. Quartals in Kraft treten.

Im Hinblick auf die „große“ Dienstrechtsreform werde die SPD-Landtagsfraktion im April in die Beratungen einsteigen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion betonte aber noch mal die Haltung seiner Fraktion, dass mit der Reform das Dienstrecht ausgabenneutral optimiert werden solle.

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