13.12.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr-Info 14/2013

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de (bearbeitet)

Anhebung der Opt-Out-Zulage auf 30 EUR

In einem aktuellen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen soll die Opt-Out-Zulage von 20,00 EUR auf 30,00 EUR pro Schicht angehoben werden. Gleichzeitig wird das Gesetz bis zum 31.12.2016 verlängert.

Die komba gewerkschaft hat sich bereits in der Vergangenheit sehr kritisch mit der Verlängerung der Opt-Out-Zulage auseinandergesetzt. Vor diesem Hintergrund haben wir mit Rundschreiben vom 15.08.2013 geraten, die Opt-Out-Erklärung zu widerrufen.

Ungeachtet dessen haben wir gegenüber der Politik gefordert, dass die Opt-Out-Zulage angepasst wird. Zuletzt haben wir dazu in Gesprächen mit der Politik auf unserer Feuerwehrtagung am 21.11.2013 auf die Anpassung hingewiesen und gleichzeitig auch deutlich gemacht, dass keine weitere Verlängerung der Opt-Out-Zulage über den 01.01.2017 gewünscht wird.

Sofern die Opt-Out-Erklärung nicht fristgerecht widerrufen worden ist, wird zukünftig die Zahlung von 20,00 EUR auf 30,00 EUR pro Schicht angehoben.

Allerdings machen wir als komba gewerkschaft deutlich, dass dies nur eine Übergangsregelung sein kann, bis genügend Personal eingestellt bzw. ausgebildet ist, um auf die 48-Stunden-Woche umzustellen. Hierzu sind entsprechende Vereinbarungen zwischen Personalräten und den Dienststellen zu treffen, in denen die Rahmenbedingungen fixiert werden, um spätestens bis zum 01.01.2017 die Umstellung auf die europarechtlich zulässige Wochenhöchstarbeitszeitgrenze von 48 Stunden durchzusetzen.

Ob allerdings die Erhöhung bzw. die Weiterzahlung der Opt-Out-Zulage zum 01.01.2014 möglich wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden, da das Gesetz in 1. Lesung am 18.12.2013 im Landtag beraten wird. Danach wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik zur weiteren Beratung überwiesen. Eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes wird u. U. erst im neuen Jahr erfolgen. Damit keine Unterbrechung der Zahlung erfolgt, könnte das Gesetz bereits zum 01.01.2014 in Kraft treten.  

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

Feuerwehrinfo 14/2013 als pdf-Dokument zum Downloaden

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