31.10.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr Gütersloh: Auch hier Lösung in Sicht

v.l.n.r.: Christine Lang, 1. Beigeordnete und Kämmerin, Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft nrw, Dietrich Diekmann, Vertrauensmann und Sprecher der Feuerwehrbeamten (komba) (Foto: Archiv komba gewerkschaft nrw)

komba gewerkschaft nrw erarbeitete Entschädigungsvorschlag für Mehrarbeit der Feuerwehrbeamten. Vergleich und Rahmenbedingungen vorgestellt.

Gütersloh, 30. Oktober 2013. Wie in vielen Städten und Gemeinden in NRW wurde auch in Gütersloh bei der Berufsfeuerwehr um die Ausgleichzahlung geleisteter Mehrarbeit gefeilscht. Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft nrw, der auch in Gütersloh seitens der Gewerkschaft die Verhandlungen mit der Stadt führte:„ Heute haben wir den Feuer-wehrkolleginnen und –kollegen einen Vergleich vorstellen können, mit dem wir nach den auch in Gütersloh schwierigen Ausgangsbedingungen sehr zufrieden sein können. Insgesamt fand er bei der dafür einberufenen Teilpersonalversammlung eine breite Zustimmung bei den anwesenden Feuerwehrbeamten. Wichtig ist, dass 90 Prozent der aktiven Feuerwehrbeamten dem Vergleich zustimmen – doch davon gehe ich aus – um damit auch wieder Ruhe in die Feuerwehr einkehren zu lassen.“

Nach Protesten der Gütersloher Feuerwehrkolleginnen und –kollegen, in denen insbesondere darauf verwiesen wurde, dass es auch in anderen Städten bei ähnlicher Sachlage zu Zahlungen gekommen sei, sind in den letzten Monaten mehrere Gespräche zwischen der Stadt und der komba gewerkschaft nrw geführt worden. Daran beteiligt waren neben den Vertrauensmännern der Feuerwehr unter der Führung von Dietrich Diekmann und Eckhard Schwill seitens der Stadt die 1. Beigeordnete Christine Lang sowie der städtische Rechtsdirektor Bernd Mombrei.

Die Gütersloher Feuerwehrbeamten haben auf der Grundlage der jeweiligen Arbeitszeitverordnung bis zum 31. Dezember 2006 regelmäßig 54 Stunden wöchentlich gearbeitet. Nach einer EU-Arbeitszeitrichtlinie durften ab dem Jahr 2001 einschließlich Bereitschaftszeiten nicht mehr als 48 Wochenstunden im Jahresschnitt geleistet werden. Für die geleistete Mehrarbeit kann grundsätzlich eine Entschädigung beansprucht werden, sofern die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Von der Verjährung der Ansprüche war die Stadt bislang immer ausgegangen.

Die Feuerwehrbeamten haben in den Verhandlungen ein bislang nicht bekanntes Schreiben vorgelegt, das Zweifel am Verjährungseintritt der Ansprüche aus den Jahren 2004 bis 2006 geweckt hat. Vor diesem Hintergrund ist dann eine Rahmenvereinbarung ausgehandelt worden, die den Streit endgültig beilegen und den Betriebsfrieden wieder herstellen soll. Schwill erläutert: „Die Gütersloher Kolleginnen und Kollegen sollen danach für die in den Jahren 2004 bis 2006 geleistete Mehrarbeit eine Entschädigung in Höhe von bis zu 5.800 Euro erhalten. Die Ansprüche aus den Jahren 2001 bis 2003 sind hingegen endgültig verjährt.“
Die Rahmenvereinbarung steht nun nach ihrer Vorstellung bei der Teilpersonalversammlung, die am Mittwochvormittag in der Feuerwache Gütersloh stattfand, unter dem Vorbehalt, dass ihr 90 Prozent der Feuerwehrbeamten sowie der Rat zustimmen und die Kommunalaufsicht keine Einwände erhebt. Der finanzielle Aufwand für die Stadt beträgt insgesamt 354.000 Euro.

Pressemitteilung der komba gewerkschaft nrw "Feuerwehr Gütersloh: Auch hier Lösung in Sicht" als pdf-Dokument zum Downloaden.
  

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