Fachtagung Rettungsdienst informiert über neues Notfallsanitätergesetz
Rund 200 Teilnehmer der komba gewerkschaft diskutierten am 24. Juni in der Stadthalle Ratingen über wesentliche Inhalte und Herausforderungen der Umsetzung des neuen Gesetzes bei Feuerwehren und Rettungsdienst
Seit dem 1. Januar 2014 gilt das neue Notfallsanitätergesetz und löst damit das seit 1989 bestehende Gesetz des Rettungssanitäters und -assistenten ab. Bis 2024 soll dies erfolgt sein.
Mit der neuen, deutlich erweiterten Ausbildung werden Kommunen und Feuerwehren vor personellen und finanziellen Herausforderungen gestellt - ebenso bei der Überleitung bestehender Rettungssanitäter und -assistenten in das neue Berufsbild. Derzeit feilen die Länder noch an ihren spezifischen Umsetzungen des Bundesgesetzes.
Das Notfallsanitätergesetz wirft viele Fragen auf. Grund genug für die komba gewerkschaft, interessierte Kolleginnen und Kollegen aus der Branche in die Stadthalle Ratingen einzuladen, um sich detailliert über die Inhalte des neuen Gesetzes zu informieren und auch auszutauschen.
Eröffnet wurde die Fachtagung von Andreas Hemsing, stellvertretender Vorsitzender der komba gewerkschaft nrw, unter anderem mit einem kleinen Ausblick auf die tarifliche Entwicklung im Rettungsdienst. Hemsing ist zudem stellvertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission des deutschen beamtenbundes und tarifunion (dbb).
Dr. Andreas Bräutigam, Leiter der Feuerwehrakademie Düsseldorf, erläuterte im Anschluss das neue Gesetz, darin vor allem die wesentlichen Inhalte, die Ausbildung, die Anforderungen an die Ausbildungsstätten, die Voraussetzung für Rettungssanitäter und -assistenten Notfallsanitäter zu werden sowie die Bestimmungen bei Umsetzung und Integration des neuen Berufsbildes in den laufenden Betrieb. Dabei wurde er unterstützt von Dr. Jörg Schmidt, Vorsitzender des Arbeitskreises „Rettungsdienst der AGBF“, der ebenso wie Dr. Bräutigam maßgeblich die Entwicklungen des neuen Gesetzes begleitet hatte.
Noch vor der Mittagspause stand das Thema „Tarifliche Entwicklung im Rettungsdienst“ an. Andreas Hemsing erläuterte dabei die laufenden Entgelttarifverhandlungen und stellte die Forderungen zur Eingruppierung vor.
Justiziar der komba gewerkschaft Eckhard Schwill gab nach der Pause einen Überblick über den Haustarifvertrag für den Rettungsdienst beim DRK Borken. Über die Tarifverträge im Rettungsdienst in Brandenburg referierte dann Sebastian Wiegandt, Tarifreferent des dbb.
Im Anschluss daran beleuchtete Eckhard Schwill die Arbeitszeiten im Rettungsdienst sowie deren verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten und informierte über die neue Rechtsprechung für den Bereich Rettungsdienst.
Für die Diskussionsrunde standen neben den Referenten der Vorsitzende des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst der komba gewerkschaft nrw Valentino Tagliafierro und Sebastian Willer, Rettungsdienst Berufsfeuerwehr Mönchengladbach und Mitglied im Fachbereichsvorstand, zur Verfügung.
Alle Beiträge der Referenten sind im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw zum Downloaden hinterlegt.
Ein ausführlicher Bericht über die Veranstaltung erfolgt zudem in der Doppelausgabe Juli/August der kombainform.
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