„Entschädigungszahlung“ für fehlende Entgeltordnung
Auch in 2014 teilweise nur auf Antrag
Die Entgeltordnung sorgt nach wie vor für Kopfzerbrechen, denn noch immer sind die Verhandlungen über die Eingruppierungsregelungen für die Kommunen nicht abgeschlossen. Die gute Nachricht dabei ist jedoch, dass Beschäftigte, denen daraus Nachteile entstehen, auch in diesem Jahr eine „Entschädigungszahlung“ erhalten.
Denn in der TVöD Tarifeinigung zum 1. April 2014 wurde im Teil C festgelegt, dass der Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) für die Jahre 2014 und 2015 mit der Maßgabe verlängert wird, dass die einmalige Pauschalzahlung jeweils 360 Euro beträgt. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
Aber Achtung: Die im Oktober fällige Zahlung wird teilweise nur auf Antrag gewährt.
Im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw sind dazu weitere Informationen zu finden, zum Beispiel wer einen Antrag stellen muss oder nicht, sowie ein Musterantrag zum Einreichen beim Arbeitgeber.
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