27.08.2014 / komba gewerkschaft nrw

„Entschädigungszahlung“ für fehlende Entgeltordnung

In der TVöD Tarifeinigung zum 1. April 2014 wurde im Teil C festgelegt, dass der Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) für die Jahre 2014 und 2015 mit der Maßgabe verlängert wird, dass die einmalige Pauschalzahlung jeweils 360 Euro beträgt. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit. (Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de)
Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de

Auch in 2014 teilweise nur auf Antrag

Die Entgeltordnung sorgt nach wie vor für Kopfzerbrechen, denn noch immer sind die Verhandlungen über die Eingruppierungsregelungen für die Kommunen nicht abgeschlossen. Die gute Nachricht dabei ist jedoch, dass Beschäftigte, denen daraus Nachteile entstehen, auch in diesem Jahr eine „Entschädigungszahlung“ erhalten.
Denn in der TVöD Tarifeinigung zum 1. April 2014 wurde im Teil C festgelegt, dass der Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) für die Jahre 2014 und 2015 mit der Maßgabe verlängert wird, dass die einmalige Pauschalzahlung jeweils 360 Euro beträgt. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

Aber Achtung: Die im Oktober fällige Zahlung wird teilweise nur auf Antrag gewährt.

Im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw sind dazu weitere Informationen zu finden, zum Beispiel wer einen Antrag stellen muss oder nicht, sowie ein Musterantrag zum Einreichen beim Arbeitgeber.

Login zum internen Bereich

Nach oben
Kontakt

komba Ortsverband Bielefeld
Norman Rosenland
Keilerweg 44
33689 Bielefeld

Tel. (0521) 51 - 3010
komba.bielefeld(at)komba.de

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben

Nächste Termine

 

 

Die neuen Termine folgen in Kürze

 

Nach oben