02.02.2015 / DBB NRW

DBB NRW Meldung: Neuregelungen der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Bild: © Petra Bork / pixelio.de

Einführung weiterer Belastungsgrenze, pflegebedingte Leistungen besser anrechenbar

Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 geändert worden. Verschiedene Änderungen sind eingetreten:

Neue Belastungsgrenze: für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige und nicht beihilfefähige Arzneimittel.  

Erhöhung des beihilferechtlichen Höchstbetrages für zahntechnische Leistungen: für zahntechnische Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist der Höchstbetrag von 60 Prozent um 10 auf 70 Prozent erhöht worden.

Pflegebedingte Leistungen: Durch das Pflegestärkungsgesetz 1 sind zwingend notwendige Regelungen auf das Beihilferecht NRW übertragen worden. Dabei sind beihilfefähige Beträge, analog den Regelungen des SGB XI, erhöht worden.

Die Neuregelungen der Beihilfenverordnung - ausführlicher Bericht über die Änderungen in der nordrhein-westfälischen BVO zum Downloaden.

Weitere Informationen auf den Internetseiten des DBB NRW

Nach oben
Kontakt

komba Ortsverband Bielefeld
Norman Rosenland
Keilerweg 44
33689 Bielefeld

Tel. (0521) 51 - 3010
komba.bielefeld(at)komba.de

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben

Nächste Termine

 

 

Die neuen Termine folgen in Kürze

 

Nach oben