DBB NRW Meldung: Neuregelungen der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Einführung weiterer Belastungsgrenze, pflegebedingte Leistungen besser anrechenbar
Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 geändert worden. Verschiedene Änderungen sind eingetreten:
Neue Belastungsgrenze: für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige und nicht beihilfefähige Arzneimittel.
Erhöhung des beihilferechtlichen Höchstbetrages für zahntechnische Leistungen: für zahntechnische Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist der Höchstbetrag von 60 Prozent um 10 auf 70 Prozent erhöht worden.
Pflegebedingte Leistungen: Durch das Pflegestärkungsgesetz 1 sind zwingend notwendige Regelungen auf das Beihilferecht NRW übertragen worden. Dabei sind beihilfefähige Beträge, analog den Regelungen des SGB XI, erhöht worden.
Die Neuregelungen der Beihilfenverordnung - ausführlicher Bericht über die Änderungen in der nordrhein-westfälischen BVO zum Downloaden.
Weitere Informationen auf den Internetseiten des DBB NRW
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