Beamten-Info 8/2014
Besoldung: Gesetzentwurf liegt vor - Verbesserungen in A 11 und A 12
Die Ergebnisse der Gespräche zwischen Gewerkschaften und Landesregierung sind mittlerweile in einen konkreten Gesetzentwurf gefasst worden.
Den Gesetzentwurf nachlesen!
Gegenüber unserer Beamten-Info 7/2014 ergibt sich aus dem Gesetzentwurf eine weitere Verbesserung für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12. Entgegen unserer bisherigen Darstellung gibt es in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 keine Verrechnung der Erhöhungen mit der bereits für die Monate Januar bis April ausgezahlten 1 %igen Erhöhung.
Vielmehr gibt es in A 11 und A 12 folgende Erhöhungen:
- ab dem 01.01.2013 um 1 %
- ab dem 01.05.2013 um 0,5 % und zusätzlich um monatlich 30 €
- ab dem 01.01.2014 um 1 %
- ab dem 01.05.2014 um 0,5 % und zusätzlich um monatlich 40 €.
Bei den Besoldungsgruppen ab A 13 gibt es die bereits mitgeteilten Erhöhungen:
- ab dem 01.09.2013 um 1,5 % und zusätzlich um monatlich 30 € und
- ab dem 01.09.2014 um 1,5 % und zusätzlich um monatlich 40 €.
In dem Gesetzentwurf wird die Versorgungsrücklage von 0,2 % abgezogen. Durch Art. 10 des NKF-Gesetzes vom 16.11.2004 sind aber die Kommunen von der Bildung von Versorgungsfonds und damit von der Verminderung der Versorgung ausdrücklich ausgenommen worden. Insofern besteht noch Klärungsbedarf.
Köln, den 28.08.2014
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln
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