26.08.2014 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 7/2014

Beamten-Info 7/2014 "Besoldung: Ergebnis der Gespräche mit der Landesregierung" (Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de)
Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de

Besoldung: Ergebnis der Gespräche mit der Landesregierung

Wie in der Beamten-Info 6/2014 angekündigt, geben wir zu dem Gesprächsergebnis einige zusätzliche Informationen.

Das Ergebnis:
Ab der Besoldungsgruppe A 11 aufwärts gibt es für 2013 zunächst eine Erhöhung der Tabellenwerte um 1,5 %. Anschließend werden die Tabellenwerte um 30 € erhöht. Für 2014 gibt es eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 1,5 %, anschließend werden die Tabellenwerte nochmals um 40 € erhöht.

Bei den 30 € bzw. 40 € handelt es sich somit nicht um Einmalzahlungen. Sie führen vielmehr zu einer dauerhaften Erhöhung der Tabellenwerte und wirken sich auch auf die Sonderzahlung aus.

In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 werden die o. g. Erhöhungen in 2013 und 2014 jeweils um 4 Monate verschoben, ab der Besoldungsgruppe A 13 um 8 Monate. Die Verschiebung führt dazu, dass die bereits für die Monate Januar bis April ausgezahlte 1 %ige Erhöhung mit der Nachzahlung verrechnet wird. Daraus ergibt sich aber kein Minus, sondern beispielsweise für die Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 11 für die Jahre 2013 und 2014 eine Nachzahlung von
über 1300 €.

Die in der Berichterstattung angesprochene Versorgungsrücklage von 0,2 % greift derzeit im kommunalen Bereich nicht, da die Verpflichtung zur Bildung von Versorgungsrücklagen im kommunalen Bereich mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements abgeschafft wurde.

Wegen der Anhebung der Tabellenwerte gilt das Ergebnis auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Rechtliche Bewertung:
Der Verfassungsgerichtshof hat die bisherige Staffelung der Tabelle als evident verfassungswidrig angesehen. Allerdings wird eindeutig festgestellt, dass eine 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses verfassungsrechtlich nicht zwingend gegeben war und dass dem Gesetzgeber Handlungsspielräume verbleiben. Ob das jetzige Ergebnis und die Tabellenstruktur insgesamt überhaupt verfassungsgemäß sind, lässt sich nicht beantworten, da höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesver-fassungsgerichts zu dieser Thematik erst für den Herbst 2014 anstehen. Insofern wurden auch keine individuellen Rechtspositionen unserer Mitglieder aufgegeben, da auch einige andere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.

Da die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes dem Vernehmen nach sehr knapp ausgefallen ist, hätte es auch nach unserer Einschätzung kein neues Verfahren der Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben.

Allerdings ist auch Inhalt des Gesprächsergebnisses, dass es keinen Rechtsschutz gibt für neue Klagen gegen das jetzt zu erwartende Besoldungsanpassungsgesetz.

Gewerkschaftspolitische Wertung:
Aus den bisherigen Meldungen des DBB NRW ist erkennbar, dass das Ergebnis kein Grund zum Jubeln ist, jedoch als akzeptabel zu bewerten ist. Auch wenn die Nachzahlungen für 2013/2014 in A 11 bis A 16 mit ca. 1000 € bis 2400 € unterschiedlich hoch ausfallen, so ist doch erreicht worden, dass die Tabellenwerte in der Eingangsstufe A 11 um 5,65 % und in der Endstufe A 16 um 4,17 % dauerhaft erhöht wurden.

Die für die Folgejahre vereinbarten Gespräche werden nicht einfacher werden, da der Sparzwang des Landes NRW aufgrund der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse unverändert hoch ist.

Ziel der komba gewerkschaft nrw ist es, weiterhin eine verfassungsgemäße und am Tarifergebnis orientierte Besoldung zu erhalten. Für den reinen kommunalen Bereich wollen wir weiter das Thema der (positiven) Öffnungsklauseln bei Landesregierung und Politik ins Gespräch bringen.

Köln, den 26.08.2014
V.i.S.d.P.: Andreas Hemsing, Stellv. Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

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