Beamten-Info 7/2013
Besoldungsanpassung 2013/2014 - Persönliche Anträge stellen!
Mit der Beamten-Info 4/2013 haben wir den Beamtinnen und Beamten beziehungsweise Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern ab der Besoldungsgruppe A 11 aufwärts empfohlen, einen Antrag zu stellen auf Zahlung einer Besoldung, die dem Tarifergebnis entspricht bzw. verfassungsgemäß ist.
Einseitige Erklärungen der Kommunen reichen möglicherweise nicht aus.
Tausende von Betroffenen haben in Nordrhein-Westfalen inzwischen entsprechende Anträge gestellt. Viele Kommunen haben aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung einseitig erklärt, dass ein solcher individueller Antrag nicht erforderlich ist. Dieses Verhalten der Kommunen hat die komba gewerkschaft nrw begrüßt und zunächst auch für ausreichend erachtet.
Mittlerweile gibt es einige rechtliche Zweifel – die von den Kommunalen Spitzenverbänden selbst geäußert werden – ob diese einseitigen Erklärungen der Kommunen ausreichend sind.
Diese Rechtsfrage wird sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht klären lassen. Um ein Restrisiko auszuschließen, empfehlen wir daher allen Betroffenen nunmehr, den auf dem beigefügten Bogen befindlichen persönlichen Antrag zu stellen.
Der Antrag (als pdf-Dokument zum Downloaden) muss vor dem 31.12.2013 beim Dienstherrn eingegangen sein.
Köln, den 25.11.2013
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln
Beamten-Info 7/2013 "Besoldungsanpassung 2013/2014 - Persönliche Anträge stellen!" als pdf-Dokument zum Donwloaden
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