01.08.2013 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 5/2013

Bild: Andreas Dengs / pixelio.de

Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung

Das Innenministerium hat einen Änderungsentwurf vorgelegt mit folgenden wesentlichen Inhalten:

Erholungsurlaub

  • Der Erholungsurlaubsanspruch beträgt einheitlich für alle Beamtinnen und Beamten 30 Tage, für Anwärterinnen und Anwärter 27 Tage (28 Tage bei Wechselschicht- und Schichtdienst). Diese Erhöhung auf 30 Tage gilt auch für die Urlaubsjahre 2011 und 2012.
  • Die Verfallsfrist für Erholungsurlaub wird von 12 auf 15 Monate hinausgeschoben. Das bedeutet, dass der Erholungsurlaub des Jahres 2013 im Beamtenbereich erst mit Ablauf des 31.03.2015 verfällt.
  • Der Mindesturlaub (20 Tage in einer 5-Tage-Woche), der nicht verfallen ist, wird finanziell abgegolten, sofern das Beamtenverhältnis beispielsweise wegen Versetzung in den Ru-hestand beendet wird. Ebenfalls abgegolten wird der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX.
  • Solange Kinder unter 12 Jahren betreut werden, können von dem jährlichen Erholungsurlaub 10 Tage „angespart“ werden und ohne Geltung der Verfallsregelungen zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.


Elternzeit

  • Personen, die als qualifizierte Tagespflegepersonen arbeiten und neben den eigenen nicht mehr als 5 weitere Kinder betreuen, dürfen auch die Obergrenze von 30 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternzeit überschreiten.


Sonderurlaub

  • Der Sonderurlaub zur Betreuung kranker Kinder wird ausgeweitet. Bisher wurden maximal 4 Arbeitstage pro Jahr gewährt. Künftig wird für jedes Kind Sonderurlaub bis zu 4 Arbeitstagen pro Jahr gewährt, maximal insgesamt bis zu 12 Arbeitstage pro Jahr.
  • Sonderurlaub unter Weitergewährung der Besoldung wird gewährt für notwendige Abwesenheitszeiten, die im Zusammenhang mit Organ- und Gewebespenden stehen.


Die Verordnung wird voraussichtlich nach der Sommerpause in Kraft treten.

Köln, den 01.08.2013
V.i.S.d.P.:Michael Bublies, stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

Beamten-Info 5/2013 "Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung" als pdf-Dokument zum Downloaden

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