24.07.2013 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 4/2013

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Besoldungsanpassung 2013/2014 - Jetzt Anträge stellen!

Bekanntlich hat der Landtag NRW das Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 verabschiedet und das Tarifergebnis (Erhöhung um 2,65 % ab dem 01.01.2013, weitere Erhöhung um 2,95 % ab dem 01.01.2014) vollständig nur auf die Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 übertragen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. CDU und FDP haben im Landtag einen sog. Normenkontrollantrag vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW angekündigt.

Dies reicht aber nicht aus, um individuelle Ansprüche von betroffenenen Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern abzusichern. Jede/jeder Betroffene muss bis zum 31.12.2013 einen eigenen Antrag stellen auf Zahlung einer Besoldung bzw. Versorgung, die dem Tarifvertragsabschluss bzw. den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Der DBB NRW wird geeigneten Klägerinnen bzw. Klägern Rechtsschutz gewähren für die Durchführung einzelner Musterverfahren.

Unabhängig hiervon müssen betroffene Mitglieder der komba gewerkschaft einen eigenen Antrag stellen, damit eventuelle Ansprüche nicht verloren gehen. Einen entsprechenden Musterantrag finden Sie im internen Mitgliederbereich der Website der komba gewerkschaft nrw.

Wir bitten unsere Vertrauensleute und unsere Personalräte, die Mitglieder der komba gewerkschaft hierauf hinzuweisen.

Köln, 24.07.2013
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

Beamten-Info 4/2013 als pdf-Dokument zum Downloaden

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33689 Bielefeld

Tel. (0521) 51 - 3010
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