18.06.2014 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 3/2014

Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, und Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, nahmen an der Verhandlung teil. (Bild: © Archiv komba gewerkschaft nrw)
Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, und Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, nahmen an der Verhandlung teil. (Bild: © Archiv komba gewerkschaft nrw)

Verfassungsgerichtshof: Entscheidung erst in den kommenden Wochen zu erwarten

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute einen Antrag von 92 Abgeordneten des Landtages (CDU, FDP, Piraten) beraten. Der Antrag ist gerichtet auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014. Der Landtag hatte beschlossen, die tariflichen Erhöhungen von 2,65 % für 2013 und von 2,95 % für 2014 nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 weiterzugeben. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 war eine Erhöhung von 1% vorgesehen, ab A 13 gab es für 2013 und 2014 Nullrunden.

Eine Entscheidung wurde in dem Verhandlungstermin nicht gefällt. Die Landesregierung, für die Finanzminister Norbert Walter-Borjans vor dem Verfassungsgerichtshof persönlich erschienen war, blieb bei ihrer Auffassung, dass das Gesetz sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bewegt. Für die Oppositionsparteien waren die Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) erschienen, die die maßgeblichen Gründe für eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wiederholten.

In einer Expertenanhörung vor dem Landtag, an der auch die komba gewerkschaft nrw teilgenommen hatte, hatten schon im Jahre 2013 20 der befragten 21 Experten eindeutig vor der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes gewarnt. Das Gesetz verstößt gegen das Alimentationsprinzip als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums. Dieser Grundsatz ist auch in der Landesverfassung NRW verankert. Durch das Gesetz findet eine Abkopplung der Beamtenbesoldung von der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung statt. Durch die Staffelung wird das Abstandsgebot der einzelnen Besoldungsgruppen zueinander verletzt. Die Beamtenbesoldung hat allgemein auch die Funktion der Qualitätssicherung. Auch hiergegen verstößt die Staffelung. Es ist schon ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, dass von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern kein Sonderopfer abverlangt werden darf zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

Die Verfassungsrichter ließen noch nicht erkennen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist - voraussichtlich in den kommenden sechs bis acht Wochen. Sobald der Termin feststeht, werden wir darüber informieren.

An der Verhandlung in Münster haben teilgenommen für die komba gewerkschaft nrw: Michael Bublies, Stellvertretender Justiziar, und Antje Kümmel, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Köln, den 18.06.2014
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

Beamten-Info 3/2014: "Verfassungsgerichtshof: Entscheidung erst in den kommenden Wochen zu erwarten" als pdf-Dokument zum Downloaden

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