12.11.2024 / komba gewerkschaft nrw

Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen - Info 11 /2024

© Ann H /pexels.com
© Ann H /pexels.com

Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2024

Auch in diesem Jahr ruft die komba gewerkschaft nrw seine Mitglieder dazu auf, noch in diesem Jahr einen Widerspruch zur amtsangemessenen Besoldung zu stellen, weil verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Höhe der Alimentation bestehen.

Ausgangslage
Der Gesetzgeber hat das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) NRW zweimal in diesem Jahr geändert. Insbesondere bei der letzten Änderung hat es auch strukturelle Änderungen gegeben.

Mehr Infos zu unserem Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 11/2024 "Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2024" sind im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw zu finden:

Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Mark Koehler · koehler@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt

komba Ortsverband Bielefeld
Norman Rosenland
Keilerweg 44
33689 Bielefeld

Tel. (0521) 51 - 3010
info(at)komba-bielefeld.de

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben

Nächste Termine

 

 

Die neuen Termine folgen in Kürze

 

Nach oben