26.04.2024 / komba gewerkschaft nrw

Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info: 03/2024

© peggy_marco/pixabay.com
© peggy_marco/pixabay.com

Beurteilungen von Beamt*innen

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 12.10.2023 (2 A 7.22) erneut mit dem Thema Leistungsbeurteilungen bei Beamt*innen beschäftigt. Konkret ging es dabei um die Frage, ob eine Beurteilung, die deutlich von der vorherigen abweicht, besonders begründet werden muss. Aus diesem Anlass wollen wir im Folgenden einen allgemeinen Überblick über das Thema Beurteilungen geben und zugleich die häufigsten Fragen hierzu beantworten.

Mehr Infos zum Thema in unserer aktuellen Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen - Info 03/2024 finden Sie im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:

Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Pauline Gondesen · gondesen@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt

komba Ortsverband Bielefeld
Norman Rosenland
Keilerweg 44
33689 Bielefeld

Tel. (0521) 51 - 3010
info(at)komba-bielefeld.de

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben

Nächste Termine

 

 

Die neuen Termine folgen in Kürze

 

Nach oben