21.09.2022 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 06/2022

© geralt / pixabay.com
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Beteiligung des Personalrats bei Betriebsurlaub

Die Energiekrise geht mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt einher. In diesem Zusammenhang wird derzeit heftig diskutiert, ob die Dienststellen kurzfristig Betriebsurlaub anordnen dürfen. Betriebsräten steht hierbei gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu. Auch Personalräte wollen bei diesem Thema mitreden und -entscheiden dürfen. Die komba gewerkschaft nrw möchte deshalb einen kurzen Überblick über den derzeitigen Sach- und Rechtsstand geben.

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

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