12.10.2021 / komba gewerkschaft nrw

SCHWERBEHINDERTENRECHT-INFO - 5/2021

Clker-Free Vector-Images / pixabay.com
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Änderungen aus Teilhabestärkungsgesetz

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Soziale Leistungen sollen über das Bildungs- und Teilhabepaket rechtssicher gemacht und vereinfachte, elektronische Anträge auf Kurzarbeit ermöglicht werden.  Außerdem wird das SGB IX um eine Gewaltschutzregelung ergänzt.

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Die Mitgliederiformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Manuela Winkler-Odenthal | winkler-odenthal(at)komba.de| 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

 

 

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Kontakt

komba Ortsverband Bielefeld
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Keilerweg 44
33689 Bielefeld

Tel. (0521) 51 - 3010
komba.bielefeld(at)komba.de

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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