komba Fachbereich Erziehung - Reduzierung des Betreuungsumfanges: Nur ein letztes Mittel!
Was ist neu?
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat infolge der hohen Infektionszahlen am 8.12.2020 das Konzept „Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb“ vorgestellt. Danach soll es als letztes Mittel möglich sein, den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang um bis zu sechs Stunden wöchentlich zu reduzieren.
Bevor diese Möglichkeit in Betracht kommt, müssen vorher die zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume, wie Anpassungen im pädagogischen Alltag, Aussetzung weiterer pädagogischer Angebote oder Anpassung von Öffnungszeiten, ausgeschöpft sein.
Die Entscheidung über die Reduzierung der Betreuungsumfänge treffen Träger und Kita-Leitung und ist dem jeweils zuständigen Jugendamt anzuzeigen.
Dabei muss die Entscheidung vor Ort fortlaufend reflektiert werden, damit sichergestellt ist, dass die Einschränkung auf ein Mindestmaß begrenzt und schnellstmöglich wieder aufgehoben wird.
Was bedeutet dies nun?
Die vollständige Information des Fachbereichs der komba gewerkschaft nrw steht unseren Mitgliedern im internen Bereich Mitgliederbereich zur Verfügung. Hier geht es zum Login.
komba Ortsverband Bielefeld
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