21.01.2021 / komba gewerkschaft nrw

Förderprogramm für bessere Mobilität verlängert

ArtsyBee / pixabay.com
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Kostenfreie Mietfahrzeuge für Gesundheitspersonal nun bis zum 31. März 2021

Bis Ende März können nun Beschäftigte in Krankenhäusern, Psychiatrien und Dialysezentren, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen.

Sandra van Heemskerk, stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw, begrüßt die Verlängerung: „Das Förderprogramm ist eine sinnvolle Entlastung  für die Kolleginnen und Kollegen, die durch die Pandemie seit Monaten am Limit arbeiten, um unser Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten. Ein willkommenes Symbol der Wertschätzung.“

Das kostenfreie Angebot richtet sich im Detail an alle Beschäftigte von Krankenhäusern, Psychiatrien und Dialysezentren, in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Mitarbeiter in den kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen,  Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Rettungsdienstes sowie in den stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen. Ebenso von dem Programm des Verkehrsministeriums profitieren können auch Beschäftigte der 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen. Teilnahmeberechtigt sind zudem Auszubildende sowie Beschäftigte, die nur vorübergehend in den oben genannten Einrichtungen tätig sind, etwa Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten.

Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Sofern danach weiterhin ein Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung. Voraussetzung ist, dass eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt, aber für den Weg zur Arbeit kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug vorhanden ist.
 
Alle weiteren Informationen rund um die Anmietung und die Möglichkeit der Anmeldung gibt es auf der Corona-Informationsseite des Verkehrsministeriums unter: www.vm.nrw.de sowie unter: https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html

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