04.03.2013 / komba gewerkschaft

Feuerwehr-Info 5/2013

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundestag verabschiedet Notfallsanitätergesetz

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 28. Februar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und
des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (17/11689) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/12524) zugestimmt.

Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin vor, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Rettungsassistenten unterscheidet. Sie beinhaltet eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Das Gesetz enthält eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels. Im Ausbildungsziel wird ausgeführt, über welche Kompetenzen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern verfügen müssen, um kritischen Einsatzsituationen gerecht zu werden. Die Beschreibung soll bei der Beurteilung der sogenannte Notkompetenz als Auslegungshilfe dienen.

Eingeführt wird auch ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer. Das Gesetz legt Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung fest. Als neue Berufsbezeichnung wird die der „Notfallsanitäterin“ und des „Notfallsanitäters“ eingeführt.

In der Anhörung des Bundesgesundheitsausschusses am 30. Januar 2013 hatte der Bundesjustiziar der komba gewerkschaft, Eckhard Schwill, die Gelegenheit, die Änderungswünsche der komba gewerkschaft den Abgeordneten vorzutragen. Einige Vorschläge sind in dem jetzt beschlossenen Gesetz aufgenommen worden. So wurde z. B. in § 21 NotSanG geregelt, dass die Bestimmungen über das Ausbildungsverhältnis nicht für Ausbildungen in einem Beamtenverhältnis auf Widerrruf gelten. Damit ist der Weg frei, um die Ausbildung zum Notfallsanitäter in die Feuerwehrausbildung zu integrieren.

Zur Vermeidung eines möglichen Nachwuchsmangels im Rettungsdienst und einer Absolventenlücke im Jahr 2016 wird das Rettungsassistentengesetz
erst zum 31. Dezember 2014 außer Kraft gesetzt. Durch diese Änderungen wird bis Ende 2014 die Möglichkeit eröffnet, die Ausbildung nach dem
Rettungsassistentengesetz zu beginnen.

Die komba gewerkschaft hatte sich bei den Übergangsregelungen für die Überleitung der Rettungsassistenten großzügigere Regelungen vorgestellt. Diese sind leider nicht aufgenommen worden.

Ungeachtet dessen kann das jetzt vorliegende Gesetz in den wesentlichen Teilen begrüßt werden. Damit wird das Berufsbild des zukünftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.

Das Gesetz muss jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Sofern es dort verabscheidet wird, kann es zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.


Köln, den 04. März 2013,
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Feuerwehr-Info 5/2013 als pdf-Dokument zum Downloaden.

Notfallsanitätergesetz als pdf-Dokument zum Downloaden.

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